Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen in den Räumen des Mini Moments Café, sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen. Sie gelten entsprechend für andere Räume, Vitrinen und sonstige Flächen, die das Café zur Verfügung stellt. 
Die Überlassung, insbesondere die Unter- und Weitervermietung von Räumen, Flächen oder Vitrinen ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Cafés erlaubt. 
Jegliche Art von Anzeigen, die den Namen des Cafés enthalten, bedarf der schriftlichen Einwilligung des Cafés. 

2. Vertragspartner 
Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er dem Café gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner. 

3. Leistung, Preis, Zahlung 
Die Verpflichtungen des Veranstalters zur Zahlung des vereinbarten Entgelts beinhalten auch die Erstattung der für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen seitens Dritter. 
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Veranstalters. 
Rechnungen des Cafés ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsrückstand ist das Café berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Café vorbehalten. 
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung mit dem Café. In diesen Fällen berechnet das Café einen Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten (Korkgeld). Babynahrung ist von dieser Regelung ausgenommen und kann mitgebracht werden.

4. Rücktritt des Cafés 
Das Café ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise falls: 
– Höhere Gewalt oder andere vom Café nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. 
– Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen des Veranstalters oder Zwecks gebucht worden sind.
– Veranstaltungen einen begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb stören. 
– Veranstaltungen die Sicherheit oder das Ansehen des Cafés in der Öffentlichkeit gefährden können, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Cafés zuzurechnen ist.
– Bei einem Verstoß des Bestellers / Veranstalters gegen die Regelungen in Ziffer 1 dieser Bedingungen.

Das Café wird den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis setzen. Ein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Café besteht nicht, es sei denn, dieses hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

5. Technische Einrichtung und Anschlüsse 
Soweit das Café für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe derartiger Anlagen. Der Veranstalter stellt das Café von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters oder der von ihm beauftragten Dritten unter Benutzung des Stromnetzes des Cafés bedarf dessen Zustimmung. Für die Verwendung derartiger Geräte, auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Cafés haftet der Veranstalter. Die durch die Verwendung entstehenden Kosten berechnet das Café pauschal. 
Störungen an vom Café zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen werden im Rahmen des Möglichen unverzüglich behoben. 

6. Verlust oder Beschädigung vom Veranstalter, dessen Gäste und Besucher etc. mitgebrachter Sachen 
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige- auch persönliche Gegenstände des Veranstalters und dessen Besucher, Gäste und Mitarbeiter etc. befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Café. Das Café übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung derartiger Gegenstände keine Haftung, es sei denn, seine Mitarbeiter treffen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das Café empfiehlt dem Veranstalter die oben genannten Gegenstände auf eigene Kosten zu versichern. 
Vom Veranstalter oder dessen Beauftragten mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Café ist berechtigt, die Vorlage eines behördlichen Nachweises hierfür zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigung sind die Ausstellung und Anbringung derartiger Gegenstände vorher mit dem Café abzustimmen. 
Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dieses, ist das Café berechtigt, die Entfernung und Einlagerung dieser Gegenstände zu Lasten und Kosten des Veranstalters vorzunehmen. Belässt der Veranstalter derartige Gegenstände im Veranstaltungsraum oder sonstigen Räumen des Cafés, kann das Café für die Dauer des Verbleibes Raummiete berechnen. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt seitens des Cafés vorbehalten. 

7. Haftung des Veranstalters für Schäden 
Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Gebäude und/oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter und sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden. 
Das Café kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherung, Kautionen, Bürgschaft) verlangen. 

8. Allergie-Schulung 
Falls sich unter Gästen Personen mit einer Lebensmittelallergie befinden, sind Sie verpflichtet, uns deren Namen und die Art der Allergie/n mitzuteilen, so dass wir die erforderlichen Maßnahmen in der Speisezubereitung ergreifen können. Auf Wunsch informieren wir Sie über sämtliche Zutaten der im Rahmen Ihrer Veranstaltung servierten Speisen. Falls Sie uns nicht über die von einer Lebensmittelallergie betroffene/n Person/en informiert haben, haften Sie für den gesamten Schaden und halten uns schadlos gegenüber jeglichen Schadenersatzforderungen von Geschädigten, sofern der Schaden nicht direkt durch fahrlässiges Verhalten unsererseits oder einen unserer Mitarbeiter verursacht wurde.

9. Schlussbestimmungen 
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Form. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Partner Lüneburg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Lüneburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des Paragrafen 38 Absatz I ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Lüneburg vereinbart. 

Es gilt das deutsche Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.